Ältestenrat
Der Ältestenrat wahrt, pflegt und fördert die Tradition des Vereins unter Beachtung der Satzung der SGaM.
Der Ältestenrat empfiehlt dem Vorstand die Aufnahme neuer Vorläufiger Mitglieder und führt dazu Gespräche mit den Antragstellern gemäß des vom Ältestenrat erarbeiteten Aufnahmeleitfadens. Die Aufnahmekommission bestehend aus je zwei Mitgliedern des Vorstands und des Ältestenrat schlägt der Mitgliederversammlung dann die Aufnahme neuer Ordentlicher Mitglieder vor.
Der Ältestenrat gibt dem Vorstand Empfehlungen zur Ehrung von Mitgliedern gem. der Auszeichnungsordnung der SGaM.
Der Ältestenrat arbeitet eng mit dem Vorstand zusammen und berät den Vorstand zu bedeutenden Fragen der Vereinspolitik.
Der Ältestenrat besteht aus fünf Ordentlichen Mitgliedern, die seit mindestens zehn Jahren Ordentliches Mitglied der SGaM sind. Ein Vorstandsmitglied kann nicht Mitglied im Ältestenrat sein. Der Ältestenrat wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahl findet im Rahmen der JHV im Jahr nach der Wahl des Vorstands statt. Eine Wiederwahl von Mitgliedern des Ältestenrat ist möglich. Die gewählten Mitglieder des Ältestenrat wählen einen Sprecher.
